Technische
Delegierte
Biathlon

Alle Informationen zur Ausbildung von Technischen Delegierten im Bereich Biathlon

Qualifikation

Die Qualifikation der Technischen Delegierten (TD) ist in erster Linie darauf ausgerichtet, einen/eine Funktionär:in heranzubilden, der/die bei Veranstaltungen der Internationalen Biathlon Union (IBU) als TD fungiert. Als TD qualifizierte Personen können bei Veranstaltungen der IBU auch jede Funktion von Internationalen Kampfrichtern (IKR) übernehmen und in einem Organisationskomitee die mit IKR korrespondierenden Positionen innehaben.

  • Prüfung zum TD: eine Person, die sich der Prüfung der Qualifikation zum TD unterziehen will, muss mindestens 28 Jahre alt sein, darf aber nicht älter sein als 55 Jahre.
  • Einsatz als TD bei einer IBU-Veranstaltung: Personen, die älter sind als 65 Jahre, können bei einer Veranstaltung der IBU nicht als TD eingesetzt werden.

Auswahl, Ausbildung und Prüfung

Auswahlverfahren für die Zulassung: Kandidat:innen für die Qualifikation als TD werden vom Technischen Komitee (TK) der IBU auf der Grundlage von Beobachtungen des Verhaltens aus den Reihen qualifizierter Kampfrichter:innen ausgewählt.

  • Der/Die Kandidat:in muss als IKR die Eignung dazu eindeutig bewiesen haben und in der Lage sein, unter extremen Stressbedingungen und angesichts der Tatsache, dass ein Fehler erhebliche Folgen nach sich ziehen kann, in einer hervorgehobenen Führungsfunktion tätig zu sein. Zudem muss er/sie die Fähigkeit haben, mit leitenden Mitgliedern des Organisationskomitees, mit Vertreter:innen der Medien sowie mit Würdenträger:innen erfolgreich zu verhandeln und Umgang zu pflegen
  • Der/Die Kandidat:in muss mindestens vier Jahre lang im Besitz einer gültigen Internationalen Kampfrichterlizenz sein und in den vergangenen vier Jahren mindestens an zwei internationalen Veranstaltungen in einer Funktion beteiligt gewesen sein;
  • Der/Die Kandidat:in muss die Altersvoraussetzungen für TD erfüllen.

Prüfung

Um sich als TD zu qualifizieren, müssen alle Kandidaten mit Erfolg eine schriftliche oder mündliche Prüfung ablegen. Die Prüfung wird in Verbindung mit Seminaren für TD durchgeführt; in Ausnahmefällen kann das TK auch weitere Prüfungstermine festlegen.

Die Prüfungsaufgaben werden vom Kampfrichtersubkomitee des TK der IBU formuliert und für jede Einzelprüfung verändert. Dabei werden den Kandidat:innen Fragen zum TD gestellt, um das für die Durchführung ihrer Aufgaben benötigte Wissen zu prüfen. Die Prüfung ist ohne Zuhilfenahme von Referenzmaterial abzulegen.

Dabei gelten folgende Einzelheiten:

a) Fragen - TD: 35
b) Die Prüfung gilt als erfolgreich abgelegt, wenn 80% aller Fragen richtig beantwortet wurden.

Die Prüfungen für TD sind in englischer, deutscher oder russischer Sprache durchzuführen, jedoch kann das TK hier erforderlichenfalls Ausnahmen genehmigen.

Ausgabe, Format, Gültigkeit und Bedingungen für Lizenzen

Die Lizenzen für TD sind ab dem Datum ihrer Ausstellung zwei Jahre (TD) lang gültig und können danach für die jeweiligen Zeiträume ohne Begrenzung verlängert werden, solange keinerlei Umstände dagegensprechen.

Die Lizenzen von TD können nach Ablauf ihrer Gültigkeitsperiode verlängert werden. Hierzu stellt der Nationale Verband (NV) des/der betreffenden Funktionär:in einen schriftlichen Antrag - unter Beifügung der Lizenz – an den/die Vorsitzende/-n des Kampfrichtersubkomitees des TK der IBU. Die Anträge auf Verlängerung müssen zum 31. Mai vor Ablauf der TD-Lizenzen gestellt werden.

Die NV oder die TD müssen die TD Lizenzen bis zum 30. April eines gegebenen Jahres an den/die Vorsitzende/-n des Kampfrichtersubkomitees des TK der IBU einsenden, um die zweijährige Gültigkeitserklärung zu erhalten. Wenn alles für richtig befunden wird, wird die Lizenz als gültig eingetragen und zurückgesandt.

Für jeden Reise- und Arbeitstag im Dienste der IBU erhalten Technische Delegierte gemäß den gültigen IBU-Reisekostenregeln ein tägliches Taschengeld sowie die Erstattung ihrer Reise- und Aufenthaltskosten.