FIS-Verhaltensregeln

Die 10 Verhaltensregeln für Skifahrer:innen & Snowboarder:innen regeln das Miteinander auf der Piste
Die 10 Verhaltensregeln für Langläufer:innen regeln das Miteinander auf der Loipe

FIS-Verhaltensregeln für Skifahrer:innen & Snowboarder:innen

1. Rücksichtnahme auf die anderen Skifahrer und Snowboarder
Jeder Skifahrer und Snowboarder muss sich so verhalten, dass er keinen anderen gefährdet oder schädigt.

2. Beherrschung der Geschwindigkeit und der Fahrweise
Jeder Skifahrer und Snowboarder muss auf Sicht fahren. Er muss seine Geschwindigkeit und seine Fahrweise seinem Können und den Gelände-, Schnee- und Witterungsverhältnissen sowie der Verkehrsdichte anpassen.

3. Wahl der Fahrspur
Der von hinten kommende Skifahrer und Snowboarder muss seine Fahrspur so wählen, dass er vor ihm fahrende Skifahrer und Snowboarder nicht gefährdet.

4. Überholen
Überholt werden darf von oben oder unten, von rechts oder von links, aber immer nur mit einem Abstand, der dem überholten Skifahrer oder Snowboarder für alle seine Bewegungen genügend Raum lässt.

5. Einfahren, Anfahren und hangaufwärts Fahren
Jeder Skifahrer und Snowboarder, der in eine Abfahrt einfahren, nach einem Halt wieder anfahren oder hangaufwärts schwingen oder fahren will, muss sich nach oben und unten vergewissern, dass er dies ohne Gefahr für sich und andere tun kann.

6. Anhalten
Jeder Skifahrer und Snowboarder muss es vermeiden, sich ohne Not an engen oder unübersichtlichen Stellen einer Abfahrt aufzuhalten. Ein gestürzter Skifahrer oder Snowboarder muss eine solche Stelle so schnell wie möglich freimachen.

7. Aufstieg und Abstieg
Ein Skifahrer oder Snowboarder, der aufsteigt oder zu Fuß absteigt, muss den Rand der Abfahrt benutzen.

8. Beachten der Zeichen
Jeder Skifahrer und Snowboarder muss die Markierung und die Signalisation beachten.

9. Hilfeleistung
Bei Unfällen ist jeder Skifahrer und Snowboarder zur Hilfeleistung verpflichtet.

10. Ausweispflicht
Jeder Skifahrer und Snowboarder, ob Zeuge oder Beteiligter, ob verantwortlich oder nicht, muss im Falle eines Unfalles seine Personalien angeben.

FIS-Verhaltensregeln für Langläufer:innen

1. Rücksichtnahme auf die anderen
Jeder Langläufer muss sich so verhalten, dass er keinen anderen gefährdet oder
schädigt.
2. Signalisation, Laufrichtung und Lauftechnik
Markierungen und Signale (Hinweisschilder) sind zu beachten. Auf Loipen und Pisten ist
in der angegebenen Richtung und Lauftechnik zu laufen.
3. Wahl von Spur und Piste
Auf Doppel- und Mehrfachspuren muss in der rechten Spur gelaufen werden. Langläufer
in Gruppen müssen in der rechten Spur hintereinander laufen. In freier Lauftechnik ist
auf der Piste rechts zu laufen.
4. Überholen
Überholt werden darf rechts oder links. Der vordere Läufer braucht nicht auszuweichen.
Er sollte aber ausweichen, wenn er es gefahrlos kann.
5. Gegenverkehr
Bei Begegnungen hat jeder nach rechts auszuweichen. Der abfahrende Langläufer hat
Vorrang.
6. Stockführung
Beim Überholen, Überholt werden und bei Begegnungen sind die Stöcke eng am Körper
zu führen.
7. Anpassung der Geschwindigkeit an die Verhältnisse
Jeder Langläufer muss, vor allem auf Gefällstrecken, Geschwindigkeit und Verhalten
seinem Können, den Geländeverhältnissen, der Verkehrsdichte und der Sichtweite
anpassen. Er muss einen genügenden Sicherheitsabstand zum vorderen Läufer
einhalten. Notfalls muss er sich fallen lassen, um einen Zusammenstoss zu verhindern.
8. Freihalten der Loipen und Pisten
Wer stehen bleibt, tritt aus der Loipe/Piste. Ein gestürzter Langläufer hat die Loipe/Piste
möglichst rasch frei zu machen.
9. Hilfeleistung
Bei Unfällen ist jeder zur Hilfeleistung verpflichtet.
10. Ausweispflicht
Jeder, ob Zeuge oder Beteiligter, ob verantwortlich oder nicht, muss im Falle
eines Unfalles seine Personalien angeben.

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