Seit 1.1.2022 ist in Italien eine neue Verordnung in Kraft getreten, die einige zusätzliche Auflagen für Pistenbenützer mit sich bringt:
- Helmpflicht bis 18 Jahre (bisher bis 14 Jahre)
- Verbot von Wintersport unter Alkoholeinfluss oder unter Einfluss toxikologischer Substanzen
- Verpflichtung zu einer Haftpflichtversicherung für Schäden gegenüber Dritten
Vermehrt treffen bei uns Fragen insbesondere zur verpflichtenden Haftpflichtversicherung ein. Gerne wollen wir Euch und die Vereine in Eurem Bundesland dazu informieren.
Die Ski Austria Haftpflichtversicherung gilt auch in Italien und entspricht den dortigen Anforderungen.
Mit der Ski Austria Card bist Du mit einer Versicherungssumme von € 5,000.000,- für Personen- und Sachschäden versichert. Der Ski Austria Haftpflichtschutz deckt die gesetzliche Haftung gegenüber Dritten bei der Ausübung einer ÖSV-Sportart, der Versicherungsschutz gilt weltweit mit Ausnahme von USA, Kanada und Australien.
Auch der Ski Austria Unfallschutz gilt selbstverständlich für den Skiurlaub oder -Ausflug in Italien. Mit diesem sind Bergekosten bis € 25.0000, Behandlungskosten im Ausland bis € 10.000 und die Rückholkosen für den medizinisch notwendigen Rückholtransport aus dem Ausland unbegrenzt versichert.
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