Kampfrichter:innen

Hier finden Sie wichtige Informationen und Dokumente für Kampfrichter:innen und die Kampfrichter:innenausbildung

Alle ÖSV-Ausweise sind ab sofort direkt unter skizeit.at abrufbar.
Hier findest du eine genaue Anleitung.

Allgemeine Bestimmungen für Kampfrichter:innen

Um eine einwandfreie und den Bestimmungen der ÖWO entsprechende Durchführung aller Wettkämpfe im ÖSV zu gewährleisten, werden jene Funktionär:innen, die Aufgaben sportlicher und technischer Natur erledigen sollen, nach entsprechender Anmeldung zu Kampfrichter:innen ausgebildet und zertifiziert.
Das gesamte Kampfrichter:innenwesen untersteht dem ÖSV-Kampfrichterreferent (ÖKR) bzw. in den Landesverbänden den Landeskampfrichterreferent:innen (LKR).
Die LKR können zur Unterstützung in den einzelnen Skibezirken innerhalb ihres LSV Bezirkskampfrichter:innen (BKR) bestellen und diesen bestimmte Aufgaben zuteilen.

Jeder/Jede Kampfrichter:in (KR) und Kampfrichter-Anwärter:in (KR-A) muss Mitglied des ÖSV sein, wobei diese Mitgliedschaft bei den jährlich stattfindenden Wiederholungskursen (in der Regel im Herbst) nachzuweisen ist. Bei Austritt aus dem ÖSV wird die KR-Zertifizierung ruhend gestellt.
Jedes ÖSV-Mitglied, das sich als KR zur Verfügung stellen möchte, muss durch seinen Verein dem LKR bzw. BKR schriftlich mittels bestätigtem Formular als KR-A gemeldet werden.
Als Mindestalter für die Aufnahme als Kampfrichter-Anwärter:in gilt das vollendete 16. Lebensjahr, für die Zertifizierung das vollendete 18. Lebensjahr.

Als Grundlage der Lehrgänge und Zertifizierungen dienen ausschließlich die Bestimmungen dieser ÖWO.
Die Ausbildung der KR-A erfolgt im Basismodul.
Nach erfolgreicher Absolvierung des Basismoduls wird der/die zum/zur KR-A zum KR ernannt. Er/Sie erhält das Diplom und das KR-Abzeichen.
Im Rahmen der ÖSV-Lizenztrainerausbildungen sind die Ausbildung zum KR und die Zertifizierung des KR-Basismoduls möglich.

Der/Die KR (KR-A) ist vom LKR auf ÖSV-SKIZEIT als KR (KR-A) anzulegen und kann daher bei seinen/ihren Einsätzen aus dieser Kampfrichterdatei aufgerufen werden.
Durch die Aufrufung des/der KR (KR-A) aus der KR-Datei auf ÖSV-SKIZEIT werden seine/ihre Einsätze und Wettkampffunktionen bei jedem Wettkampf im Kampfrichterprotokoll automatisch dokumentiert.
Alle Einsätze der KR (KR-A) in einer Rennsaison können vom ÖKR und LKR für ihren Wirkungsbereich auf ÖSV-SKIZEIT abgerufen werden.
Auf Grundlage der Kampfrichterverwaltung auf ÖSV-SKIZEIT wird der Vermerk KR auf die ÖSV-Karte gedruckt.
Alle KR und KR-A sind verpflichtet, ev. eingetretene Änderungen (Vereinswechsel, Wohnungsanschrift, Telefonnummer, Namensänderung etc.) sofort dem LSV schriftlich mitzuteilen.

Für die 25-jährige bzw. 40-jährige Tätigkeit als KR werden auf Antrag des LKR das entsprechende Abzeichen und das dazugehörige Diplom verliehen

KR, die vom BKR, vom LKR oder vom ÖSV-Kampfrichter-Referenten bzw. auf Ersuchen eines Veranstalters zu einem Wettkampf entsandt werden, haben Anspruch auf die Vergütung von Fahrtspesen, Unterkunfts- und Verpflegungskosten sowie auf die von der ÖSV-Präsidentenkonferenz festgesetzten KR-Gebühr.

Mindestens einmal jährlich hat der LKR Wiederholungslehrgänge für alle KR und KR-A auszuschreiben, wobei die Teilnahme an diesen Lehrgängen verpflichtend ist.
Die Termine für alle Lehrgänge, Schulungen und Zertifizierungen werden vom LKR ausgeschrieben. Die Ausschreibung ist auch dem ÖKR zu übermitteln. Dieser hat das Recht, an diesen Lehrgängen oder Zertifizierungen teilzunehmen oder einen/eine Vertreter:in dazu zu entsenden.